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Datenschutzerklärung-Checker
Finden Sie heraus, ob Ihre Website eine Datenschutzerklärung hat und welche Drittanbieter-Tools auf Ihrer Website laufen und offengelegt werden müssen. Sofortige Ergebnisse — kostenlos.
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Eine Datenschutzerklärung ist nicht nur eine rechtliche Formalität — sie ist eine Transparenzpflicht nach DSGVO Art. 13. Jede Website, die personenbezogene Daten erhebt, muss Nutzer darüber informieren, wer ihre Daten verarbeitet, warum, wie lange sie gespeichert werden und welche Rechte sie haben. Unser Scanner prüft Ihre Website auf eine Datenschutzerklärung und analysiert, ob sie die Angaben enthält, nach denen Behörden suchen.
Was der Scanner bei Ihrer Datenschutzerklärung überprüft
Datenschutzerklärung gefunden
Wir durchsuchen Ihre Website nach einer Datenschutzerklärungsseite — prüfen gängige URLs, Footer-Links und bekannte Seitentitel in mehreren Sprachen.
Datenschutzerklärung-URL identifiziert
Wir finden und melden die genaue URL Ihrer Datenschutzerklärung — und bestätigen, dass sie vorhanden und von Ihrer Website erreichbar ist.
Analytics-Tools erkannt
Wir identifizieren Drittanbieter-Analytics-Tools (Google Analytics, Meta Pixel, HubSpot usw.) auf Ihrer Website — jedes muss als Auftragsverarbeiter in Ihrer Datenschutzerklärung offengelegt werden.
Tracking-Pixel und Einbettungen
Wir erkennen Werbepixel, Social-Media-Einbettungen und Drittanbieter-iFrames, die personenbezogene Daten erheben und eine ausdrückliche Offenlegung erfordern.
Personenbezogene Datenerhebung erkannt
Wir prüfen auf Kontaktformulare, Login-Felder und andere Eingabemechanismen, die direkt personenbezogene Daten erheben — jede löst die DSGVO Art. 13 Offenlegungspflicht aus.
Fehlende Erklärung als Verstoß gemeldet
Wenn wir Datenverarbeitung erkennen, aber keine Datenschutzerklärung finden, melden wir dies als DSGVO Art. 13-Verstoß und vergeben einen Risikoscore.
Cookie-Einwilligungsprüfung
Wir prüfen, ob auf Ihrer Website ein Cookie-Einwilligungsmechanismus vorhanden ist — neben der Datenschutzerklärung erforderlich, wenn Sie Analytics- oder Marketing-Cookies verwenden.
Was muss eine DSGVO-Datenschutzerklärung enthalten?
Nach DSGVO Art. 13 muss jede Organisation, die personenbezogene Daten direkt von Personen erhebt, bestimmte Informationen zum Zeitpunkt der Erhebung bereitstellen. Dies gilt für jede Website, die Kontaktformulare, Analytics-Tools, Cookies oder andere Mittel zur Datenerhebung nutzt.
- •Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- •Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden)
- •Zwecke und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung jeder Datenkategorie
- •Speicherdauer oder die Kriterien zu deren Bestimmung
- •Empfänger oder Kategorien von Empfängern (einschließlich Auftragsverarbeiter)
- •Ob Daten außerhalb der EU übertragen werden und die bestehenden Schutzmaßnahmen
- •Alle Betroffenenrechte: Auskunft, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch
- •Recht auf Widerruf der Einwilligung (wenn Einwilligung die Rechtsgrundlage ist)
- •Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Was ist DSGVO Artikel 13?
Artikel 13 der DSGVO legt fest, welche Informationen Personen bereitgestellt werden müssen, wenn personenbezogene Daten direkt von ihnen erhoben werden. Es ist die zentrale Transparenzpflicht der Verordnung — und die am häufigsten verletzte Anforderung für Websites.
- •Art. 13 gilt, wenn Daten direkt erhoben werden (z. B. Kontaktformulare, Analytics, Cookies)
- •Art. 14 gilt, wenn Daten aus anderen Quellen stammen (z. B. von Dritten gekaufte Daten)
- •Die Informationen müssen zum Zeitpunkt der Erhebung bereitgestellt werden — nicht vergraben oder schwer zu finden
- •Die Nichteinhaltung von Art. 13 ist selbst ein DSGVO-Verstoß, unabhängig davon, wie die Daten verwendet werden
Wie oft sollten Sie Ihre Datenschutzerklärung aktualisieren?
Ihre Datenschutzerklärung muss Ihre aktuellen Datenverarbeitungsaktivitäten genau widerspiegeln. Jedes Mal, wenn Sie ein neues Tool hinzufügen, einen Auftragsverarbeiter ändern oder die Datenverwaltung modifizieren, sollte die Datenschutzerklärung aktualisiert werden.
- •Wenn Sie ein neues Analytics-Tool, Plugin oder SaaS-Integration hinzufügen
- •Wenn ein Auftragsverarbeiter seine Bedingungen oder Datenverwaltungspraktiken ändert
- •Wenn Sie eine neue Kategorie personenbezogener Daten verarbeiten
- •Nach einer wesentlichen Gesetzesänderung (z. B. neue EDSA-Leitlinien, Schrems-II-Urteil)
- •Überprüfen Sie Ihre Datenschutzerklärung mindestens einmal jährlich
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